Für die Kommunen spielt sich die Welt der öffentlichen Beleuchtung in der Regel oberirdisch ab: Masten und Leuchten sind Eigentum der Kommune, die Versorgungskabel und Schaltkästen liegen in der Verantwortung der Netzbetreiber und der Verteilerkasten ist die Grenze zwischen beiden. Daher konzentriert sich die Verwaltungsfunktion in den meisten Gemeinden auf diese oberirdischen Objekte. Allerdings verwalten immer mehr Gemeinden und auch andere (halb-)öffentliche Stellen einen wesentlichen Teil des Stromversorgungsnetzes für die öffentliche Beleuchtung selbst.